Hausverwaltung Rosenau

Hier wird Ihnen geholfen


WEG-Verwaltung

Die Grundlagen der Verwaltertätigkeit beruhen auf dem WEG-Gesetz in Verbindung mit der Teilungserklärung.

Unserer Tätigkeit umfasst insbesondere:

Verwaltung der gemeinschaftlichen Hausgelder

Zahlungsabwicklung über objektbezogene Treuhandkonten

Transparenz aller Kosten durch detaillierte Aufstellung

Erstellung der jährlichen Hausgeldberechnung inkl. einer detaillierten Abrechnung der Rücklage

Erstellung von Gesamt und Einzelwirtschaftsplänen

Anforderung und Abwicklung von Sonderumlagen

  

 



Oder wählen Sie über "Inhalte einfügen" interessante Module aus, die Sie an die gewünschte Stelle positionieren können.