WEG-Verwaltung
Die Grundlagen der Verwaltertätigkeit beruhen auf dem WEG-Gesetz in Verbindung mit der Teilungserklärung.
Unserer Tätigkeit umfasst insbesondere:
Verwaltung der gemeinschaftlichen Hausgelder
Zahlungsabwicklung über objektbezogene Treuhandkonten
Transparenz aller Kosten durch detaillierte Aufstellung
Erstellung der jährlichen Hausgeldberechnung inkl. einer detaillierten Abrechnung der Rücklage
Erstellung von Gesamt und Einzelwirtschaftsplänen
Anforderung und Abwicklung von Sonderumlagen
Oder wählen Sie über "Inhalte einfügen" interessante Module aus, die Sie an die gewünschte Stelle positionieren können.